Frankenthal Stadtklinik: Rechtsstreit mit Chefarzt endet mit Vergleich

Das Ergebnis interner Untersuchungen in der Stadtklinik führt Anfang 2020 zur Entlassung des damaligen Chefarztes der Chirurgie.
Das Ergebnis interner Untersuchungen in der Stadtklinik führt Anfang 2020 zur Entlassung des damaligen Chefarztes der Chirurgie. Gutachter bescheinigen ihm dagegen, keine Kunstfehler begangen zu haben.

Beide Parteien bedauern „die in der Rückschau völlig überflüssige Eskalation“: Mit dieser gemeinsamen Erklärung und einer Abfindungszahlung endet die jahrelange arbeitsgerichtliche Auseinandersetzung zwischen der Stadt Frankenthal und einem früheren Spitzenmediziner der Stadtklinik. Die Vorgeschichte: Bei internen Untersuchungen sind im Januar 2020 aus Sicht der Verantwortlichen derart gravierende Missstände zu medizinischen, organisatorischen und finanziellen Aspekten aufgetaucht, dass sie glauben, schnell handeln zu müssen. Es gibt zwei außerordentliche Kündigungen: Gehen müssen der langjährige Kaufmännische Direktor des 320-Betten-Hauses und der Chefarzt der Chirurgie.

Für den Rauswurf des Spitzenmediziners führen die Anwälte der Stadt ins Feld, er habe Patienten an der Bauchspeicheldrüse operiert, obwohl derartige Eingriffe in der Stadtklinik nicht stattfinden und auch nicht abgerechnet werden dürften. Bei den zwei Operationen, um die sich am Ende der juristische Streit in erster Linie dreht, sei nicht abzusehen gewesen, dass Tumore auch das Pankreas angegriffen hätten. Ein Gutachter bestätigt im Juni 2023, dass sein Kollege „hervorragend operiert“ habe. Grundsätzliche Zweifel an der gewählten Methode hat er nicht. Zumindest damals wirft die Stadt ihrem ehemaligen Chirurgie-Chef noch „grobe Behandlungsfehler“ vor.

In der gemeinsamen Erklärung mit dem Chefarzt, die der RHEINPFALZ vorliegt, heißt es nun allerdings, „dass es aus heutiger Sicht keinerlei Anlass zu einer Kündigung gibt“. Weil die Stelle des Chefarztes inzwischen neu besetzt worden sei, habe man das Arbeitsverhältnis einvernehmlich aufgelöst.

Einen ausführlichen Text lesen Sie hier.

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