Kusel In Aufnahmeeinrichtung Feuer gelegt: Täter kommt in geschlossene Einrichtung

Großeinsatz am späten Sonntagabend: Am 5. November hat es in der Aufnahmeeinrichtung Kusel gebrannt. Gezündelt hat ein 25-Jährig
Großeinsatz am späten Sonntagabend: Am 5. November hat es in der Aufnahmeeinrichtung Kusel gebrannt. Gezündelt hat ein 25-Jähriger, der auf gerichtliche Anordnung hin nun in eine geschlossene Einrichtung muss.

Der 25 Jahre alte Mann, der Anfang November in der Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende (AfA) auf dem Kuseler Windhof Feuer gelegt und immensen Schaden angerichtet hat, ist als schuldunfähig zu betrachten. Der syrische Staatsangehörige wird deshalb auch nicht wegen schwerer Brandstiftung oder weiterer denkbarer Straftatbestände belangt. Stattdessen wird er in einer psychiatrischen Klinik untergebracht. Dies hat am Montag eine Große Kammer am Landgericht Kaiserslautern angeordnet.

25-Jähriger leidet unter paranoider Schizophrenie

Die Entscheidung ist bereits rechtskräftig, wie Michael Stiefenhöfer, Vizepräsident und zugleich Mediensprecher des Landgerichts, auf Anfrage der RHEINPFALZ mitteilte. Von einer Schuldunfähigkeit zum Zeitpunkt der Brandlegung war bereits die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern ausgegangen, die deshalb keine Anklage erhoben, sondern ein sogenanntes Sicherungsverfahren angestrengt und dabei die Unterbringung des Syrers in einer geschlossenen Einrichtung beantragt hat. Solcherlei „Maßregeln“ dienen letztlich dazu, Gefahren abzuwenden, die von Tätern mit erheblich verminderter Steuerungsfähigkeit ausgehen. Dass jener 25-Jährige das Feuer tatsächlich gelegt hat und dass von seiner Seite weiterhin Gefahr für die Allgemeinheit drohe, davon waren die Beteiligten der Hauptverhandlung am Montag offenkundig überzeugt. Die Kammer sah es auch als erwiesen an, dass der bis zum Tag nach der Tat auf dem Kuseler Windhof lebende Syrer unter einer paranoiden Schizophrenie leidet.

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