Südwestpfalz Arbeitskreis entscheidet über Felssperrungen
In der Pfalz gebe es rund 60 Brutfelsen, die für Vögel gute Bedingungen bieten, erklärt Hans Schächl vom Nabu-Arbeitskreis Wanderfalkenschutz. Er ist Mitglied im Arbeitskreis Klettern und Naturschutz, der über die Felssperrungen entscheidet und sich aus Vertretern der Unteren Naturschutzbehörden der Kreisverwaltungen Südliche Weinstraße und Südwestpfalz, Vertretern von Kletterverbänden und Vertretern ehrenamtlicher Naturschützern zusammensetzt.
Werde an zwei Jahren in Folge ein Brutversuch oder eine erfolgreiche Brut an einem Felsen beobachtet, werde dieser im Jahr darauf gesperrt. Die Sperrung beginne am 1. Februar und reiche bis zum Ende der Brutzeit. Bei Kolkraben ist das der erste Juni, bei Uhus und Wanderfalken der erste Juli. Schilder weisen Wanderer, Kletterer und alle anderen Waldbesucher darauf hin, dass die Felsen nicht betreten werden dürfen und dass Störungen jeglicher Art durch das Bundesnaturschutzgesetz verboten sind. Sollte nach dem ersten Februar Brutvorbereitungen beobachtet werden, könne ein Fels nachträglich gesperrt werden, erklärt Schächl.
Umgekehrt ist es möglich, gesperrte Felsen, an denen keine Brut stattfindet, früher freizugeben. Daher treffe sich der Arbeitskreis Klettern und Naturschutz in der Regel Ende April, um die Sperrungen zu überprüfen. Die Sperrungen werden im Internet veröffentlicht, etwa auf der Homepage der Pfälzer Kletterer oder der Seite des Nabu. „Die Zusammenarbeit läuft sehr gut“, sagt Schächl.