Meinung Zahnärzte dürfen ihre Patienten nicht im Stich lassen

Das Spiegelchen des Zahnarztes passt in jeden Arztkoffer.
Das Spiegelchen des Zahnarztes passt in jeden Arztkoffer.

Die Landeszahnärztekammer muss ihre Mitglieder dazu zu bringen, Hausbesuche zu machen, so wie Hausärzte das ja auch tun.

Da ist ein Mensch, der hat Schmerzen. Und der zuständige Zahnarzt weigert sich, ihm zu helfen. Der hippokratische Eid wird zwar nicht mehr gesprochen, doch Ärzte sind ihm nach wie vor verpflichtet. Dieser simple Fall wirft die Frage auf, ob Zahnärzte diesen Eid brechen, dessen Kernbotschaft lautet: Jeder Mediziner stellt sein Leben und seine Arbeit in den Dienst der kranken Menschen und der Menschlichkeit.

Hehre Worte, kalte Wirklichkeit. Dabei ist es gar keine Frage des guten Willens, des Geldes oder ethischer Gesinnung. Es ist vielmehr so, dass zumindest die Zahnärzte, die von der Kasse zugelassen sind und damit Kassenpatienten behandeln dürfen, sich in einem Tarifvertrag selbst dazu verpflichtet haben: Sie müssen ihre Patienten zu Hause aufsuchen, wenn diese nicht oder nur mit hohem Aufwand in die Zahnarztpraxis gelangen können.

Wenn es diese klare Regel gibt, wie kann es da sein, dass sich ein viel zu großer Teil der Zahnärzte dieser klaren Pflicht einfach entzieht? Es ist zwar schön, wenn der Präsident der Landeszahnärztekammer an seine Kollegen appelliert, sich doch bitte menschlich zu verhalten. Aber was nutzt das dem Patienten, wenn der Zahnarzt vor Ort die Appelle in den Wind schießt? Was nutzt dem Patienten sein Recht, wenn er es nicht durchsetzen kann?

Wenn die Landeszahnärztekammer glaubwürdig sein will, dann muss sie dafür sorgen, dass ihre Mitglieder die Bestimmungen des Tarifvertrags auch einhalten und sie muss Verstöße sanktionieren.

Hier geht’s zum Artikel.

x