Bad Dürkheim Wie der Cannabis-Konsum auf dem Stadtfest geregelt ist

5fb11200d7af372d

Seit 1. April gilt das neue Cannabisgesetz, nach dem Besitz und Konsum von Cannabis unter bestimmten Voraussetzungen straffrei sind. Doch welche Auswirkungen hat das auf das Stadtfest, das ab Mittwoch gefeiert wird? Der Vollzug des Gesetzes sei in Rheinland-Pfalz noch nicht ausgestaltet und auch keiner Behörde zugewiesen, heißt es von der Bad Dürkheimer Stadtverwaltung.

Eine entsprechende Landesverordnung befindet sich in Vorbereitung. In Bezug auf das Stadtfest griffen allerdings die Bestimmungen von Paragraf fünf des Cannabisgesetzes, vor allem der Verbot des Konsums in unmittelbarer Gegenwart von Kindern und Jugendlichen, so Sonja Kowol, Pressesprecherin der Stadtverwaltung. Das rheinland-pfälzische Innenministerium hatte gegenüber der RHEINPFALZ von einem „De-facto“-Konsumverbot auf Volksfesten gesprochen.

Zudem ist der Cannabiskonsum in und um Schulen, Kinderspielplätzen sowie Kinder- und Jugendeinrichtungen untersagt. Auch in Fußgängerzonen ist das Kiffen zwischen 7 und 20 Uhr verboten.

x